rolf tiemann Maklerbüro  90587 Obermichelbach  Kirchenweg 32
( 0911 - 762950  Fax 0911- 762624 Auto 0170-7308838
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Tarifleistungen:  auszugsweise –  
gültig ist der Tarif lt. Beschreibung der Versicherungs-
bedingungen die der Police beiliegen.
Auslandskrankentarif
ARE
Ambulante Heilbehandlung als Privatpatient
die Aufwendungen für
a) ärztliche Leistungen mit freier Arztwahl
b) Arznei- und Verbandsmittel bei ärztl. Verordnung
c) Hilfsmittel bei ärzt. Verordnung
die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalles erforderlich werden
d) Heilmittel bei ärztl. Verordnung
das sind physikalische -medizinische Leistungen (wie Wärmebehandlung, Elektrotherapie) wenn    sie von einem in eigener Praxis tätigen Physiotherapeuten ausgeführt werden.
e) Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall, werden zu 100% ersetzt.
Stationäre Heilbehandlung
die Aufwendungen für
a) ärztliche Leistungen
b) Krankenhausleistungen, einschließlich Krankenpflege,
Unterkunft und Verpflegung
c) einen Transport zum nächsterreichbaren anerkannten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste werden zu 100% ersetzt.
Zahnärztliche Heilbehandlung
die Aufwendungen für
schmerzstillende Zahn-Behandlung  und einfache  Zahnfüllungen werden zu 100% ersetzt, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen
Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sowie die dabei anfallenden zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien stehen nicht unter Versicherungsschutz.
Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten frei.
Sonstige Leistungen
a) Rücktransport
Bei einer ärztlich angeordneten Rückführung aus dem Ausland werden die Mehrkosten des Rücktransports aus Europa bis 5000 Euro
aus dem übrigen Ausland bis 10000 Euro
Muss für den Rücktransport ein zugelassenes Sanitätsflugzeug in Anspruch genommen werden, entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für den Rücktransport ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen, soweit dies aus medizinischen Gründen möglich ist.

 

 

Bei Rückführung in ein Krankenhaus sind die erstattungsfähigen Mehrkosten auf diejenigen beschränkt, die bei einer Rückführung an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächstgelegene geeignete Krankenhaus entstanden wären. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen.

Die Aufwendungen ersetzen wir zu 100%, wenn vor Durchführung der Rückführung bei uns bzw. bei unserem Notruf-Service eine Leistungszusage eingeholt wird. Sofern vor Durchführung der Rückführung keine Leistungszusage eingeholt wird, werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Rückführung zu 80% ersetzt.
Ohne Nachweis ihrer medizinischen Notwendigkeit werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Rückführung bis 500 Euro ersetzt, wenn nach ärztlichem Befund eine nach dem versicherten Tarif unter Versicherungsschutz stehende stationäre Heilbehandlung am Aufenthaltsort voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde.

b) Todesfall im Ausland
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstatten wir die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz  
aus Europa bis 5000 Euro
aus dem übrigen Ausland bis 10000 Euro

c) Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.

d) Transport von Blutkonserven und Arzneimitteln
Fehlen zur Heilbehandlung Blutkonserven oder sind lebensnotwendige Arzneimittel gestohlen worden bzw. verdorben, so erstatten wir die Kosten ihres den Umständen angemessenen Transportes von der nächstgelegenen Abgabestelle (Apotheke, Krankenhaus oder andere behördlich zugelassene Abgabestellen) bis zur versicherten Person zu 100%.
e) Telefonkosten
Telefonkosten, die bei der ersten Kontaktaufnahme mit uns bzw. mit unserem Notrufservice entstehen, werden insgesamt pauschal ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 Euro erstattet, wenn sie anlässlich einer stationären Heilbehandlung bzw. bei einer Rückführung aus dem Ausland anfallen.

zur Antragsanforderung

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