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Tarifleistungen:
auszugsweise –
gültig ist der Tarif lt. Beschreibung der Versicherungs-
bedingungen die der Police beiliegen.
Auslandskrankentarif ARE
Ambulante Heilbehandlung als Privatpatient
die Aufwendungen für
a) ärztliche Leistungen mit freier Arztwahl
b) Arznei- und Verbandsmittel
bei ärztl. Verordnung
c) Hilfsmittel bei ärzt. Verordnung
die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes
eingetretenen Unfalles erforderlich werden
d) Heilmittel bei ärztl. Verordnung
das sind physikalische -medizinische Leistungen (wie Wärmebehandlung,
Elektrotherapie) wenn sie
von einem in eigener Praxis tätigen Physiotherapeuten ausgeführt werden.
e) Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch
anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder
Notfall, werden zu 100% ersetzt.
Stationäre Heilbehandlung
die Aufwendungen für
a) ärztliche Leistungen
b) Krankenhausleistungen, einschließlich Krankenpflege,
Unterkunft und Verpflegung
c) einen Transport zum nächsterreichbaren anerkannten Krankenhaus durch
anerkannte Rettungsdienste
werden zu 100% ersetzt.
Zahnärztliche Heilbehandlung
die Aufwendungen für
schmerzstillende Zahn-Behandlung und einfache Zahnfüllungen
werden zu 100% ersetzt, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen
Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sowie die dabei anfallenden
zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien stehen nicht unter
Versicherungsschutz.
Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur
Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten frei.
Sonstige Leistungen
a) Rücktransport
Bei einer ärztlich angeordneten Rückführung aus dem Ausland werden die
Mehrkosten des Rücktransports aus Europa bis 5000 Euro
aus dem übrigen Ausland bis 10000 Euro
Muss für den Rücktransport ein zugelassenes
Sanitätsflugzeug in Anspruch genommen werden, entfällt die
Leistungsbegrenzung.
Für den Rücktransport ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel
zu wählen, soweit dies aus medizinischen Gründen möglich ist.
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Bei
Rückführung in ein Krankenhaus sind die erstattungsfähigen Mehrkosten
auf diejenigen beschränkt, die bei einer Rückführung an den ständigen
Wohnsitz oder in das von dort nächstgelegene geeignete Krankenhaus
entstanden wären. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist
das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen.
Die
Aufwendungen ersetzen wir zu 100%, wenn vor Durchführung der Rückführung
bei uns bzw. bei unserem Notruf-Service eine Leistungszusage eingeholt
wird. Sofern vor Durchführung der Rückführung keine Leistungszusage
eingeholt wird, werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Rückführung zu
80% ersetzt.
Ohne Nachweis ihrer medizinischen Notwendigkeit werden die nachgewiesenen
Mehrkosten der Rückführung bis 500 Euro ersetzt, wenn nach ärztlichem
Befund eine nach dem versicherten Tarif unter Versicherungsschutz stehende
stationäre Heilbehandlung am Aufenthaltsort voraussichtlich länger als
14 Tage dauern würde.
b) Todesfall im Ausland
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstatten
wir die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an
seinen letzten ständigen Wohnsitz
aus Europa bis 5000 Euro
aus dem übrigen Ausland bis 10000 Euro
c) Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen Ersatz der
erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 Euro
pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.
d) Transport von Blutkonserven und Arzneimitteln
Fehlen
zur Heilbehandlung Blutkonserven oder sind lebensnotwendige Arzneimittel
gestohlen worden bzw. verdorben, so erstatten wir die Kosten ihres den
Umständen angemessenen Transportes von der nächstgelegenen Abgabestelle
(Apotheke, Krankenhaus oder andere behördlich zugelassene Abgabestellen)
bis zur versicherten Person zu 100%.
e) Telefonkosten
Telefonkosten, die bei der ersten Kontaktaufnahme mit uns bzw. mit unserem
Notrufservice entstehen, werden insgesamt pauschal ohne Einzelnachweis in
Höhe von jeweils 10 Euro erstattet, wenn sie anlässlich einer stationären
Heilbehandlung bzw. bei einer Rückführung aus dem Ausland anfallen.
zur
Antragsanforderung
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