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Tarifleistungen:
Auszugsweise –
Auslandskrankentarif AR 1
Ambulante Heilbehandlung
die Aufwendungen für
a) ärztliche Leistungen
b) Arznei- und Verbandsmittel
c) Hilfsmittel
die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes
eingetretenen Unfalles erforderlich werden
d) Heilmittel
das sind physikalische -medizinische Leistungen (wie Wärmebehandlung,
Elektrotherapie) wenn sie
von einem in eigener Praxis tätigen Physiotherapeuten ausgeführt werden.
e) Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch
anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder
Notfall, werden zu 100% ersetzt.
Stationäre Heilbehandlung
die Aufwendungen für
a) ärztliche Leistungen
b) Krankenhausleistungen, einschließlich Krankenpflege,
Unterkunft und Verpflegung
c) einen Transport zum nächsterreichbaren anerkannten Krankenhaus durch
anerkannte Rettungsdienste
werden zu 100% ersetzt.
Zahnärztliche Heilbehandlung
die Aufwendungen für
schmerzstillende Behandlung im Mund- und Zahnbereich, Zahnfüllungen mit
plastischem Material
werden zu 100% ersetzt.
Außerdem werden die Aufwendungen für
a) provisorische Zahnkronen und für provisorischen herausnehmbaren
Zahnersatz infolge eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen
Unfalles sowie
b) Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz
zu 50 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch insgesamt 250 Euro.
Bitte beachten Sie:
Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sowie die dabei anfallenden
zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien stehen nicht unter
Versicherungsschutz.
Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur
Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten frei.
Sonstige Leistungen
a) Rückführung
Bei einer ärztlich angeordneten Rückführung aus dem Ausland werden die
Mehrkosten des Rücktransports der versicherten Person – das sind die
Kosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr
ins Inland zusätzlich entstehen – erstattet, wenn die verursachten
Mehrkosten sowie die medizinische Notwendigkeit
nachgewiesen werden. Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz der
versicherten Person oder in ein Krankenhaus in Deutschland erfolgen.
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Bei
Rückführung in ein Krankenhaus sind die erstattungsfähigen Mehrkosten
auf diejenigen beschränkt, die bei einer Rückführung an den ständigen
Wohnsitz oder in das von dort nächstgelegene geeignete Krankenhaus
entstanden wären. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist
das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen.
Die
Aufwendungen ersetzen wir zu 100%, wenn vor Durchführung der Rückführung
bei uns bzw. bei unserem Notruf-Service eine Leistungszusage eingeholt
wird. Sofern vor Durchführung der Rückführung keine Leistungszusage
eingeholt wird, werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Rückführung zu
80% ersetzt.
Ohne Nachweis ihrer medizinischen Notwendigkeit werden die nachgewiesenen
Mehrkosten der Rückführung bis 500 Euro ersetzt, wenn nach ärztlichem
Befund eine nach dem versicherten Tarif unter Versicherungsschutz stehende
stationäre Heilbehandlung am Aufenthaltsort voraussichtlich länger als
14 Tage dauern würde.
b) Todesfall im Ausland
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstatten
wir die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an
seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im
Ausland entstandenen Bestattungskosten bei zu 10.000 Euro.
Krankenhaustagegeld
c) Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen Ersatz der
erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 Euro
pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.
d) Transport von Blutkonserven und Arzneimitteln
Fehlen
zur Heilbehandlung Blutkonserven oder sind lebensnotwendige Arzneimittel
gestohlen worden bzw. verdorben, so erstatten wir die Kosten ihres den
Umständen angemessenen Transportes von der nächstgelegenen Abgabestelle
(Apotheke, Krankenhaus oder andere behördlich zugelassene Abgabestellen)
bis zur versicherten Person zu 100%.
e) Telefonkosten
Telefonkosten, die bei der ersten Kontaktaufnahme mit uns bzw. mit unserem
Notrufservice entstehen, werden insgesamt pauschal ohne Einzelnachweis in
Höhe von jeweils 10 Euro erstattet, wenn sie anlässlich einer stationären
Heilbehandlung bzw. bei einer Rückführung aus dem Ausland anfallen.
zur
Antragsanforderung
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