rolf tiemann Maklerbüro  90587 Obermichelbach  Kirchenweg 32
( 0911 - 762950  Fax 0911- 762624 Auto 0170-7308838
E-Mail: kontakt@finanz-immo.de Homepage: http://www.finanz-immo.de 

Tarifleistungen:  Auszugsweise – 
Auslandskrankentarif
AR 1
Ambulante Heilbehandlung
die Aufwendungen für
a) ärztliche Leistungen
b) Arznei- und Verbandsmittel

c) Hilfsmittel
die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalles erforderlich werden
d) Heilmittel
das sind physikalische -medizinische Leistungen (wie Wärmebehandlung, Elektrotherapie) wenn    sie von einem in eigener Praxis tätigen Physiotherapeuten ausgeführt werden.
e) Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall, werden zu 100% ersetzt.
Stationäre Heilbehandlung
die Aufwendungen für
a) ärztliche Leistungen
b) Krankenhausleistungen, einschließlich Krankenpflege,
Unterkunft und Verpflegung
c) einen Transport zum nächsterreichbaren anerkannten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste

werden zu 100% ersetzt.
Zahnärztliche Heilbehandlung
die Aufwendungen für
schmerzstillende Behandlung im Mund- und Zahnbereich, Zahnfüllungen mit plastischem Material
werden zu 100% ersetzt.
Außerdem werden die Aufwendungen für
a) provisorische Zahnkronen und für provisorischen herausnehmbaren Zahnersatz infolge eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalles sowie
b) Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz
zu 50 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch insgesamt 250 Euro.
Bitte beachten Sie:
Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sowie die dabei anfallenden zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien stehen nicht unter Versicherungsschutz.
Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten frei.
Sonstige Leistungen
a) Rückführung
Bei einer ärztlich angeordneten Rückführung aus dem Ausland werden die Mehrkosten des Rücktransports der versicherten Person – das sind die Kosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich entstehen – erstattet, wenn die verursachten Mehrkosten sowie die medizinische Notwendigkeit
nachgewiesen werden. Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder in ein Krankenhaus in Deutschland erfolgen.

 

Bei Rückführung in ein Krankenhaus sind die erstattungsfähigen Mehrkosten auf diejenigen beschränkt, die bei einer Rückführung an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächstgelegene geeignete Krankenhaus entstanden wären. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen.

Die Aufwendungen ersetzen wir zu 100%, wenn vor Durchführung der Rückführung bei uns bzw. bei unserem Notruf-Service eine Leistungszusage eingeholt wird. Sofern vor Durchführung der Rückführung keine Leistungszusage eingeholt wird, werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Rückführung zu 80% ersetzt.
Ohne Nachweis ihrer medizinischen Notwendigkeit werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Rückführung bis 500 Euro ersetzt, wenn nach ärztlichem Befund eine nach dem versicherten Tarif unter Versicherungsschutz stehende stationäre Heilbehandlung am Aufenthaltsort voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde.

b) Todesfall im Ausland
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstatten wir die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bei zu 10.000 Euro.
Krankenhaustagegeld
c) Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.

d) Transport von Blutkonserven und Arzneimitteln
Fehlen zur Heilbehandlung Blutkonserven oder sind lebensnotwendige Arzneimittel gestohlen worden bzw. verdorben, so erstatten wir die Kosten ihres den Umständen angemessenen Transportes von der nächstgelegenen Abgabestelle (Apotheke, Krankenhaus oder andere behördlich zugelassene Abgabestellen) bis zur versicherten Person zu 100%.
e) Telefonkosten
Telefonkosten, die bei der ersten Kontaktaufnahme mit uns bzw. mit unserem Notrufservice entstehen, werden insgesamt pauschal ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 Euro erstattet, wenn sie anlässlich einer stationären Heilbehandlung bzw. bei einer Rückführung aus dem Ausland anfallen.

zur Antragsanforderung

Altersvorsorge |   Britische Gebrauchtpolicen mit Restlaufzeiten  Auto-Leasing
Home | Privathaftpflicht | Unfallversicherung | Risiko-Lebensversicherung | Private Krankenversicherung | Bauversicherung | Hausratversicherung  | 
| Wohngebäudeversicherung | Altersvorsorge | Berufsunfähigkeit | Pkw Versicherung | Lkw Versicherung | Berufshaftpflicht/Geschäftshaftpflicht
Geschäftsversicherungen
|
Baufinanzierung |