Riester-Rente bei der betrieblichen
Alterssicherung 
Für Arbeitnehmer gibt es
verschiedene Möglichkeiten der staatlichen Förderung, wenn sie sich an der
betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung beteiligen. 
  
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 - Zulagen und Steuervorteile 
 Diese Vergünstigungen können bei betrieblichen Vorsorgemaßnahmen wie
     Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen beantragt werden.
     Besonders Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und Kindern können von
     Steuervorteilen und Zulagen profititeren. Um welche Zulagen es sich genau
     handelt, finden Sie hier: Altersvorsorge
     - Zulagen
 - Pauschale Versteuerung der zusätzlichen
     Altersvorsorge
     
 Jährliche Sparbeträge bis zu 1.721 Euro
     unterliegen der 21,1 %igen
     Pauschalsteuer. Sozialbeiträge müssen für diesen jährlichen Sparbetrag noch nicht
     bezahlt werden*.
 - Höhere Beiträge in die Pensionskasse 
 Wer höhere Beiträge in die betriebliche Altervorsorge einzahlen möchte,
     kann zusätzlich für bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der
     Rentenversicherung steuerfrei und beitragsfrei gestellt werden.
 - Direktzusage und Unterstützungskasse 
 Bei diesen Formen der Betriebsrente können Arbeitnehmer Teile ihres
     Gehaltes steuer- und beitragsfrei in die Altersvorsorge einbringen.
(* Ab dem Jahr 2009 werden Gehaltsumwandlungen nur noch aus
Entgeltbestandteilen möglich sein. Die Arbeitnehmer müssen dann
Sozialversicherungsbeiträge abführen, während die Beiträge der Arbeitgeber
weiterhin sozialversicherungsfrei bleiben. Die Steuerfreiheit bleibt für beide
bestehen.) 
 
  
    | Welche Steuervorteile gewährt der Staat? | 
  
    | Eigenbeiträge plus Zulagen für die riesterfähige Vorsorgeverträge können
      bei der Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht
      werden. Das lohnt dann, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt
      – das ist häufig bei Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und
      bei Alleinstehenden der Fall. Das Finanzamt berechnet automatisch, was für
      den Steuerpflichtigen günstiger ist – staatliche Zulage oder
      steuerlicher Sonderausgabenabzug. Folgende Höchstbeträge können geltend
      werden:   | 
  
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            | Ab | Maximaler Sonderausgabenabzug |  
            | 2002 | 525,00 € |  
            | 2004 | 1050 € |  
            | 2006 | 1575 € |  
            | 2008 | 2100 € |  | 
  
    |   Bei Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr sowie
      bei Bank- und Investmentfonds-Sparplänen gehen die Ansparsumme auf die
      Erben über. Die bereits geleisteten Zulagen und Steuervorteile sind dann
      jedoch zurückzuzahlen, da das Ziel – die Absicherung des
      Lebensstandards des  Zulageberechtigten
      im Alter – nicht erreicht werden konnte. | 
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