Mit der Abbuchung von
Versicherungsbeiträgen bzw. Sparbeiträgen bin ich widerruflich
einverstanden
ja
nein
beauftragt den Makler
rolf tiemann
(ggf. den Rechtsnachfolger),
Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung
umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von
Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und
Erfüllung, insbesondere im Schadensfall.
Pflichten des Maklers
Der Makler befragt den Kunden im Rahmen
seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen. Dabei werden
sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die
jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt, soweit hierfür Anlass
besteht. Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten
Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des
angebotenen Versicherungsvertrags in einem
Beratungsprotokoll dokumentiert. Der Makler orientiert sich -
falls der Kunde schriftlich ausdrücklich keine anderen Wünsche äußert -
immer am Preis des von ihm angebotenen Produktes. Das heißt er wählt das
ihm bekannte preisniedrigste Angebot, falls keine vertragsrelevanten
Kriterien dagegen sprechen.Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive
und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht
etwas anderes vereinbart wird.
Der Makler wirkt insbesondere bei der Verwaltung, Betreuung und
Erfüllung des Versicherungsvertrages, z.B. im Schadenfall, im Rahmen der
Maklervollmacht mit.
Maklervergütung
Die Leistungen des Versicherungsmaklers
werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie
ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
Pflichten des Kunden
Vertrags- und risikorelevante Änderungen hat der Kunde dem Makler
unverzüglich mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der Makler frei von
Haftung.
Haftung
Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für die
Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten ist auf 500.000 Euro
beschränkt, es sei denn, der Makler hat seine Pflichten vorsätzlich oder
grob fahrlässig verletzt.
Kündigung
Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit
geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist
schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer
Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
Verjährung
Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung
beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
und der Kunde Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der
Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit
hätte erlangen müssen.
Ergänzende Mitteilungen/Fußnoten
1.
Der Makler hält keine unmittelbare oder
mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des
Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
2.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine
mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der
Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
Versicherungsombudsmann e.V.,
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 22
10006 Berlin
Ombudsmann für die private Kranken- und
Pflegeversicherung
Arno Surminski, Leipziger Str. 104
10117 Berlin
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Unterschrift/en
Kunde/n
x.....................
Makler: rolf tiemann
Makler
(Bei Firma -
zusätzlich Firmenstempel)
Datenschutzklausel:Der Kunde willigt
ein, dass Daten aus den Antragsunterlagen und/oder der
Vertragsdurchführung (z.B. Beiträge, Versicherungsfälle, Kündigungen,
Risiko-/Vertragsänderungen) an Versicherer im erforderlichen Umfang
übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung
erstreckt sich auch an die Übermittlung von Daten an Rückversicherer.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personenversicherer übermittelt werden,
soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist
Unterschrift/en Kunde/n
Maklervollmacht Hiermit
erteile ich: x
(Vollmachtgeber) der Firma
rolf tiemannMaklerbüro
oder ihrer Rechtsnachfolgerin Vollmacht, in
meinem Namen ·Versicherungsverträge
abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen,
·Erklärungen
zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen,
·bei
der Schadensabwicklung für vom Makler vermittelte oder betreute
Versicherungen mitzuwirken,
·Zahlungen
aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegen zu nehmen,
·Auskünfte
bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und Untervollmachten
auszustellen.
Ort:
Datum:
Unterschrift/en:
x
ggf. Firmenstempel
...................................
Ergänzende Hinweise
Vereinbarungen zur gesetzlichen und vertraglichen Rechtsnachfolge sind
zulässig und können im Einzelfall ergänzt werden.
Anlage zu
Maklerauftrag/-vertrag siehe Folgeseite.
rolf tiemann
Makler, Kirchenweg 32, 90587 Obermichelbach bei Nürnberg
Telefon 0911/762950, Fax 0911/762624, E-Mail
kontakt@finanz-immo.de
Vereinbarung als Anlage zum Maklerauftrag/-vertrag vom
17.04.2007
erteilt von Herrn/Frau/Firma
Erklärung* (siehe untenstehende Erläuterung)
Der/die Kunde/n
verzichtet/n dauerhaft – auch bei künftigen Anfragen bzw. Vermittlungen
- ausdrücklich auf eine Beratungund schriftliche
Dokumentation der Marktuntersuchungen des Maklers im Sinne der
gesetzlichen Bestimmungen. Er/sie wurde/n darüber informiert, dass
sich dieser Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit
auswirken kann, gegen den Makler einen Schadenersatz-Anspruch wegen
Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.
(bei Firmen Firmenstempel):
Ort:
den
x…………………………….. x……………………………..
Unterschrift Unterschrift
x…………………………….. x……………………………..
Unterschrift Unterschrift
*Erläuterung:
Nach der geplanten neuen Umsetzung der EU Versicherungsvermittler
Richtlinie in deutsches Recht werden Dokumentationspflichten und
Beratungsprotokolle vorgeschrieben, welche sehr umfangreich und
aufwendig sein können. Mit Ihrer obigen Unterschrift verzichten Sie auf
diese Dokumentation bei meinen Angeboten.
Bitte
ausdrucken und faxen: Fax Nr. 0911/762624
oder per Brief senden an:
rolf tiemann Maklerbüro
Postfach 10, 90585 Obermichelbach