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Kirchenweg 32, 90587 Obermichelbach bei Nürnberg                                                  

Beschlossene Änderungen zur Eigenheimzulage

 
 · V E R G L E I C H   F Ö R D E R U N G   A L T / N E U 

EIGENHEIMZULAGE | ALTE REGELUNG* | NEUE REGELUNG* 
Bemessungsgrundlage 51.120 € (inkl. Grund und Boden) 125.000 €
(inkl. Grund und Boden und Modernisierungs-
aufwand der ersten 
2 J.) 
Fördersatz 5 %, max. 2.556 €/Jahr Neubau
2,5 % max. 1.278 €/Jahr Altbau
2,5 % max. 1.278 €/Jahr Ausbau
1 %, max. 1.250 €/Jahr (einheitlich Alt-/Neubau)
0 € für Ausbau/Erweiterung 
Kinderzulage 767 € 800 € 
Förderdauer 8 Jahre 8 Jahre 
Einkommensgrenzen (Zeitraum 2 Jahre) 81.807 € Alleinstehende 163.614 € Verheiratete
+ 30.678 € je Kind,
es gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte
70.000 € Alleinstehende 140.000 € Verheiratete
+ 30.000 € je Kind,
es gilt die Summe der positiven Einkünfte 
Gültigkeit Kaufvertrag/Bauantrag bis 31.12.2003: alte Förderung 8 Jahre Kaufvertrag/Bauantrag ab 01.01.2004: neue Förderung 
* Die alte Regelung gilt bis 31.12.2003. Die neue Regelung gilt ab 01.01.2004

 
Bereits laufende Förderungen mit der Eigenheimzulage werden für die vollen acht Jahre ungekürzt ausgezahlt.

 

Die vorgenannten Änderungen wurden den Veröffentlichungen entnommen. Für die Gültigkeit kann keine Haftung übe

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