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Finanz- Versicherungs- und Immobilienmakler rolf tiemann,
90587 Obermichelbach, Kirchenweg 32
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Der Bußgeldkatalog Stand 01.01.2009Sicher gehören Sie nicht zu den Rowdies auf unseren
Straßen. Aber überlegen Sie einmal, wie schnell man doch gegen die
Verkehrsregeln verstößt, z.B. aus Unachtsamkeit, Nichtwissen, Versehen, Hektik
u.v.m. Und das kann oft teuer werden, Punkte in Flensburg bringen und sogar die
Fahrerlaubnis kosten. |
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| Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder
Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: |
| Als Fahrzeugführer in anderen als den
Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes
Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel
gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines
Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der
freigegebenen Verkehrsrichtungen |
| Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder
Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung
des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte Abgasuntersuchung: Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR |
| Alkoholgehalt im Blut
(Mindeststrafen)
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5
Jahre Entzug der Fahrerlaubnis |
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| An illegalem Rennen teilgenommen
400,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Als Veranstalter: 500,- EUR Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines
Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR, 1 Punkt Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der
Fahrtrichtung gefahren Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen geparkt 70,- EUR, 2 Punkte Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren 10,- EUR An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot |
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U Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit
infolge Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte |
rolf tiemann Makler,
Kirchenweg 32, 90587 Obermichelbach (
0911/ 762950 Ÿ
Fax 0911/762624
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