rolf tiemann    Die häufigsten Fragen  Home
Maklerbüro Finanz- und Versicherungsmakler Immobilienmarketing
Kirchenweg 32, 90587 Obermichelbach bei Nürnberg                                                  
Telefon 0911/762950, Fax 0911/762624
- e-mail    kontakt@finanz-immo.de     
Der Automobilclub!    Exklusivität muss nicht teuer sein!

Mit starkem Rechtsschutz-Angebot
Die KS-Clubmitgliedschaft gilt für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z. B. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier kann für die Clubleistungen eine natürliche Person benannt werden) und bei gewerblicher Nutzung. Die mit der KS-Clubmitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten regelt die KS-Vereinssatzung.  
... und als sinnvolle Ergänzung der Schutzbrief


Die KS-Clubleistungen auf einen Blick: (Basis-Leistungen ohne Schutzbrief)    Mitglied werden
Für den Club-Beitrag von EURO 27,00 pro Jahr wird viel geboten:
  • Wildschadenbeihilfe bis EURO 1.023,—
    im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.
  • Abschleppbeihilfe bis EURO 62,—
    bei Panne oder Unfall.
  • Pannenhilfe bis EURO 52,—
    bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet).
  • Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis
    Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens).
  • Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis EURO 26,—
    im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/Schlosses.
  • Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall
    des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis EURO 1.023,—

    im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport.
  • Beihilfe für Berufskraftfahrer bis EURO 512,—
    bei berechtigter Regressnahme durch den Arbeitgeber aufgrund eines Verkehrsunfalles.
  • Beihilfe für Helfer am Unfallort bis EURO 512,—
    im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten.
  • Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis EURO 5.113,—,
    wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist.
  • Unfallkrankengeld bis EURO 310,—
    erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer (EURO 6,20 tägl., max. 50 Tage).
  • Unfallsterbegeld EURO 1.534,—
    nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.
  • Service bei Notfällen im Ausland
    – Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc.
    – Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden-Notruf-Service (z.B. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod).
  • Privater Beweissicherungsservice
    Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall.
  • Mietwagen-Service
    Kooperationsvertrag mit der Hertz Autovermietung GmbH.
  • Kfz-Beratungsdienst
    für Auskunft über Fragen zur Kraftfahrzeughaltung und -führung.
  • Motorsport
    rund ums Kraftfahrzeug.
  • KS-Notfall-Service –
    - 24 Stunden-Notruf -
  • KS-Reisedienst                                                             Mitglied werden

Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht selbstverständlich keine Leistung.
... und als sinnvolle Ergänzung der Schutzbrief

Sie wollen Ihre Immobilie vermieten ?    Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen ? 
 
Britische Gebrauchtpolicen mit Restlaufzeiten
Home | Privathaftpflicht | Unfallversicherung | Risiko-Lebensversicherung | Private Krankenversicherung | Bauversicherung | Hausratversicherung | Wohngebäudeversicherung | Altersvorsorge | Berufsunfähigkeit | Pkw Versicherung | Lkw Versicherung | Berufshaftpflicht/Geschäftshaftpflicht Geschäftsversicherungen | Baufinanzierung |